Auf einen Blick

Wer kann die Förderung beantragen ?

MID-Invest können Unternehmen mit Sitz in Nordrhein-Westfalen beantragen, die weniger als 250 Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter (Vollzeitäquivalent) haben und einen Jahresumsatz von maximal 50 Millionen Euro oder eine Bilanzsumme von maximal 43 Millionen Euro aufweisen.

Welche Investitionen fördert MID-Invest?

MID-Invest fördert ausgewählte IKT-Hardware und -Software, die dem Unternehmen einen digitalen Mehrwert bietet und zur Digitalisierung und digitalen Optimierung von Unternehmensprozessen beiträgt. Gefördert werden erstmalige Investitionen in die entsprechende Hard- und Software und die hierfür notwendige fachmännische Implementierung und Installation sowie ggfs. eine Einweisung. Auch der Kauf entsprechender Lizenzen wird für einen Zeitraum von 12 Monaten gefördert.

Nicht förderfähig sind dagegen beispielsweise eine grundlegende Büroausstattung, Lizenzen für Webshops und Homepages, Beratungsleistungen oder Infrastrukturmaßnahmen. Der Zuschuss durch MID-Invest beträgt mindestens 3.000 Euro für Kleinstunternehmen und 4.000 Euro für kleine und mittlere Unternehmen und für alle höchstens 25.000 Euro. Kleinstunternehmen erhalten eine Förderung von 60% der förderfähigen Kosten, kleine Unternehmen von 50% der förderfähigen Kosten und mittlere Unternehmen von 30%. Der Durchführungszeitraum beträgt maximal 3 Monate

Förderfähige Hard- und Software

Wie läuft die Förderung ab?

Das Förderverfahren ist zweistufig angelegt und gliedert sich in ein Losverfahren und eine daran anschließende Antragstellung.

Die Registrierung, die Bestätigung zur Teilnahme am Losverfahren und die Antragstellung können über uns gestellt werden.

Losverfahren

In einem ersten Schritt wird durch ein Losverfahren, das immer am ersten des Monats stattfindet, das verfügbare Antrag Kontingent unter allen registrierten Teilnehmerinnen und Teilnehmern vergeben. Diese Ziehung erfolgt monatlich. Die Termine werden uns dann bekannt gegeben. Die durch das Losverfahren bestätigten Unternehmen erhalten im Anschluss personalisierte Zugangsdaten. Achtung: Der Erhalt dieser Zugangsdaten ist nicht gleichzusetzen mit einer automatischen Förderzusage!

Antragstellung

Mit den personalisierten Zugangsdaten können die durch das Losverfahren bestätigten Unternehmen im zweiten Schritt innerhalb von 28 Tagen einen Förderantrag stellen. Die online gestellten Anträge werden durch den Upload der unterschriebenen und eingescannten „Abschließenden Erklärung zur Antragstellung MID-Invest“ rechtskräftig.

Erst nach vollständigem Eingang der Unterlagen wird der Antrag formal und fachlich geprüft. Im Mittelpunkt stehen dabei die Plausibilität des Digitalisierung Planes sowie seine Umsetzbarkeit. Im Anschluss erhalten die Unternehmen eine verbindliche Förderzusage.

Was gilt es zu beachten?

Nur die erstmalige Investition der gelisteten IT-Hard- und Software im Unternehmen ist förderfähig

Das Unternehmen muss in der Lage sein, den nicht geförderten, für die Vornahme der Investition aber notwendigen Eigenanteil selbst oder durch Dritte aufbringen zu können.

Nicht ausgewählte Unternehmen können nach aktiver Bestätigung im Folgemonat erneut am Losverfahren teilnehmen.

Weitere Punkte finden Sie auch unter: https://www.mittelstand-innovativ-digital.nrw/faq/mid-invest

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